Energiespeicher: Warum es in Politik, Branche und Haushalten ein Neudenken braucht
Mit dem weiteren Ausbau von Wind- und Solarenergie steigt der Bedarf an Flexibilität im Stromsystem. Erzeugung und Verbrauch müssen zeitlich und räumlich besser in Einklang gebracht werden, um die Energiewende versorgungssicher, bezahlbar und wirtschaftlich zu gestalten. Speicher übernehmen dabei eine Schlüsselrolle.
Aber während Erzeugungsanlagen in den vergangenen Jahren einen Hochlauf erlebten, ist der Ausbau von Speichern auf der Strecke geblieben. In meinem Wahlkreis im Dresdner Westen wurde ein Pumpspeicherwerk sogar stillgelegt – ein natürlicher Energiespeicher mit der Kapazität hunderter Batteriespeicher, beliebt bei den Anwohnern (nicht zuletzt durch das Stauseebad am Unterbecken) und gut für das Energiesystem.
Dabei stehen in der Branche milliardenschwere Mittel für die Modernisierung bestehender Anlagen und den Speicherneubau bereit. Sie werden allerdings nicht ausgegeben, da der rechtliche Rahmen für Verunsicherung sorgt. Denn bislang differenziert der Gesetzgeber nicht ausreichend zwischen verschiedenen Speicherarten. Unterschiedliche Speicherarten verfügen jedoch über unterschiedliche Volumina, Standortbedingungen und netztechnische Vor- und Nachteile.
So ist ein Pumpspeicherwerk nicht nur wegen seiner großen Kapazität für unser Stromnetz von großer Bedeutung. Pumpspeichern wohnen außerdem rotierende Massen inne, die als Momentanreserve die Netzfrequenz konstant halten und somit Versorgungssicherheit garantieren. Die Schwarzstart-Fähigkeit im Fall eines Blackouts und eine erhöhte Ein- und Ausspeisekapazität zur Abfederung der Residuallast sind weitere große Vorteile.
Pumpspeicher können also mehr als Batteriespeicher, bei ihnen entstehen aber auch höhere Instandhaltungs- und Investitionskosten. Auch bei Wasserstoffspeichern entstehen andere Investitionsbedingungen als bei Batteriespeichern. Der aktuelle Rechtsrahmen geht hierauf aber nicht ein. Auch das Voranschreiten der Energieforschung reflektiert die Gesetzeslage nur unzureichend. In unserem Nachbarland Dänemark hingegen sehen wir den Fortschritt, den saisonale Wärmespeicher in Hellbrise und Dunkelflaute bringen.
Die Bundesregierung nimmt sich dieser Herausforderung im Zuge der Ausgestaltung eines technologieoffenen Kapazitätsmarkts bereits an. Schon im kommenden Jahr soll ein entsprechender Rechtsrahmen in Kraft treten, der die Bedarfe ab dem Jahr 2032 adressiert.
Doch diese guten Aussichten könnten durch einen Akteur konterkariert werden: die Bundesnetzagentur. Denn die weitgehend unabhängige BNetzA plant – trotz bis 2029 vorliegenden und weitgehenden Netzentgelt-Befreiungen – für verschiedene Energiespeicherarten eine Neustrukturierung der Netzentgelte für Stromspeicher. Die Branche kritisiert bereits den mangelnden Vertrauensschutz. Viele Akteure pausieren dringend notwendige Investitionen. Unser Stromsystem leidet darunter immens. Dabei ist die Notwendigkeit eines Speicherhochlaufs offensichtlich: Im Jahr 2025 erreichten wir einen neuen Rekordwert an Stunden mit negativen Strompreisen, für dessen Speicherung es zu wenige Kapazitäten gab.
Darüber hinaus verzichtet die BNetzA auf sämtliche Differenzierung zwischen verschiedenen Speicherarten. Was mit Blick auf den unmittelbaren Effekt auf das Netz einleuchten mag, ist systemisch gedacht ein großer Fehler.
Die BNetzA war ebenso mit der Neuregelung des Netzanschlussverfahrens für Speicher betraut. Die Behörde konnte aber keine von der Branche unterstützte Lösung vorlegen. Der Gesetzgeber nimmt sich dem nun mit der Umsetzung des Netzpakets an. Durch die avisierte Neugestaltung wird eine bessere Abwägung verschiedener Projekte im Sinne der Netzstabilität gewährleistet. Die Koalition wird sich darüber hinaus auch der Digitalisierung unserer Netze widmen, damit die Flexibilität im Stromsystem steigt und auch die Verbraucher zu Profiteuren werden.
Es braucht Anreize, damit Energiespeicher nicht gegen das Netz arbeiten. Die Ausgestaltung liegt in der Verantwortung von Branche und Politik. Netz- und Systemdienlichkeit sind in der Energiepolitik gern genutzte Begriffe. Einheitlich definiert sind sie bislang aber nicht. Damit wir auf politischer Ebene die Vorteile einzelner Speicherarten und ihrer Anwendung fixieren können, braucht es eine eigene Definition. So ließe sich außerdem eine Öffnung für saisonale Speicher und weitere bevorstehende Innovationen, etwa im Bereich des Höhenwinds oder der Kernfusion, endlich realisieren.
Es bedarf folglich einer neuen rechtlichen Grundlage für Energiespeicher. Diese ist noch im Jahr 2026 für den Gesetzgeber umsetzbar. Im permanenten Austausch mit der Branche ist dies möglich. Wenn dadurch Strompreisspitzen geglättet werden und die Kosten für Industrie und Letztverbraucher sinken, wird sich auch die Akzeptanz der Energiewende erhöhen.