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Meine Fragen an die Bundesregierung

In meiner Tätigkeit als Abgeordneter der Opposition ist die Einzelfrage an die Bundesregierung ein wichtiges Instrument. Jedem Abgeordneten stehen 4 Schriftliche Fragen pro Monat zu. Hinzukommen pro Sitzungswoche zwei mögliche Mündliche Fragen. Die Bundestagsverwaltung leitet diese an die jeweils zuständigen Bundesministerien zur Beantwortung weiter.

Welche Themenfelder und Sachstandsberichte ich darüber bereits in Erfahrung gebracht habe, möchte ich hier darstellen.

Auf dieser Seite zeige ich die jeweils aktuellen Schriftlichen Fragen des Vormonats. Die komplette Aufstellung, inklusive der Mündlichen Einzelfragen seit meinem Einzug in den Bundestag ist unten als Download (pdf-Datei) zu finden.

Meine Schriftl. Einzelfragen | März '24

1) Welche neuen inhaltlichen Positionierungen gibt es seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nach dem Treffen der Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung Prof. Dr. Sabine Döring mit den den Kultusministern der Länder am 13. März 2024 zum Digitalpakt 2.0, und welchen aktuellen Zeitplan verfolgt das BMBF für die weiteren Verhandlungen und die Umsetzung des Digitalpakt 2.0?

Antwort aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Bund und Länder haben in den letzten Monaten konstruktiv an der Konzeption des Digitalpakt 2.0 gearbeitet. Hinsichtlich der Ausgestaltung der bundesseitigen Finanzhilfe für Investitionen in die digitale Infrastruktur in den Schulen wurden Fortschritte bei fachlichen Fragen erzielt. Klar ist aber auch, dass digitale Bildung ohne digitale Inhalte, ohne entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, ohne curriculare Weiterentwicklung, Ohne Unterstützung beim digitalen Wandel und andere Punkte jenseits reiner Sachinvestitionen nicht funktionieren kann. Die Entwicklung eines auch diese Aspekte umfassenden Gesamtkonzeptes für digitale Bildung und die Verbesserung der Qualität von Bildungsverläufen im Rahmen der föderalen Ordnung soll daher stärker in den Fokus der Beratungen rücken.

Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass der Digitalpakt 2.0 Anfang 2025 in Kraft tritt.

Rohwer Im Plenum I Quelle Dbt Thomas Koehler Phototek

2) Hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf den Vorschlag der Kultusministerkonferenz vom März 2023 für einen Digitalpakt 2.0 geantwortet, und wenn ja, mit welchen konkreten konzeptionellen und inhaltlichen Punkten, und wie oft hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger persönlich für das Gelingen eines Digitalpakts Schule 2.0 seit März eingebracht?

Antwort aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Die damalige Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), Frau Ministerin Karin Prien, hat im November 2022 an Frau Bundesministerin Stark-Watzinger ein als persönlich/vertraulich gekennzeichnetes Schreiben gerichtet, mit dem ein von der Länderseite erarbeitetes Eckpunktepapier übermittelt wurde.

Von Länderseite wurden diese Eckpunkte am 24. März 2023 in die dritte Sitzung der Verhandlungsgruppe für einen Digitalpakt 2.0 auf Staatssekretärs-Ebene eingebracht. Die in den Eckpunkten benannten Ansätze zur Förderung wurden danach auf Fachebene vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Ländern bewertet – auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher Vorstellungen zu möglichen Rechtsgrundlagen. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in die Formulierung nachfolgender Verhandlungsdokumente eingeflossen, in denen Positionen der Länder den Eckpunkten des BMBF gegenübergestellt wurden.

Die Gespräche der Verhandlungsgruppe auf Staatssekretärs-Ebene wurden laufend mit Frau Bundesministerin Stark-Watzinger hausintern abgestimmt. Frau Bundesministerin Stark-Watzinger hat auf das Schreiben der damaligen KMK-Präsidentin am 10. November 2022 mit Hinweisen zu den Zielen der Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0 geantwortet. Sie hat die Position des BMBF zum Digitalpakt 2.0 gegenüber den Ländern zudem bei ihren Besuchen der KMK-Plenarsitzungen am 16. März 2023 und 12. Oktober 2023 erläutert.

3) Kann vor dem Hintergrund der Haushaltseinsparung von ca. 2 Mrd. Euro beim Bundesministerium für Bildung und Forschung das Bewilligungsvolumen von 2,6 Mio. Euro in 2024 für die Förderung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung“ beibehalten werden, und wenn nein, wie hoch ist das Bewilligungsvolumen für 2024?

Antwort aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Das in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 174 auf BT-Drs. 20/7751 genannte Bewilligungsvolumen von rd. 2,6 Mio. Euro für das Jahr 2024 bildete den Planungsstand vor Abschluss der Bewilligungsverfahren ab.

Nach Bewilligung aller sieben mit positivem Ergebnis begutachteten Verbundprojekte beträgt das Bewilligungsvolumen der bis zum Jahr 2025 laufenden Anschlussvorhaben in der Förderrichtlinie „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ insgesamt rd. 8,5 Mio. Euro.

Für das Jahr 2024 wurden in Abstimmung mit den Zuwendungsempfängern Mittel in Höhe von 2,24 Mio. Euro eingestellt.

Die finale Höhe des Mitteleinsatzes im Jahr 2024 wird erst am Ende des Jahres nach Berücksichtigung des tatsächlichen Mittelabrufs und ggf. seitens der Verbundprojekte beantragter Mittelvorziehungen feststehen.

202308211601  Anc2019 Rohwer Kleiner

4) Liegt der Bundesregierung eine aktuelle Evaluation der Bundesförderung der Fortbildungseinrichtungen für Berufliche Bildung vor, und aus welchen Gründen plant die Bundesregierung die Absenkung der Haushaltsmittel im Titel 893 01 im Einzelplan 09 für 2025 um welche Summe?

Antwort aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

Der Bundesregierung liegt keine aktuelle Evaluation der Förderung der Überbetrieblichen Fortbildungseinrichtungen für berufliche Bildung vor, die Ergebnisse der in den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführten umfangreichen externen Evaluierung durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb), die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegeben wurde, haben aber nach wie vor Bestand. Zudem führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für jedes abgeschlossene Vorhaben eine Erfolgskontrolle gem. § 7 BHO durch, in Einzelfällen ergänzt durch Sondergutachten des Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik.

Die Absenkung der Haushaltmittel im Titel 893 01 in der mittelfristigen Finanzplanung geht auf Planungsdaten aus den Jahren 2020/21 zurück, die ein Nachlassender Investitionen der Fortbildungseinrichtungen erwarten ließen. Hinsichtlich des Ansatzes für 2025 bitten wir um Ihr Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zum Haushaltansatz erfolgen kann.